Der Ausbildungsberuf Fachangestellter in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen gehört, wie der Name schon sagt, zu den beratenden Berufen. Auch wenn das eigenverantwortliche Beraten erst als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zulässig ist, ist es notwendig, als Steuerfachangestellter über ein fundiertes Wissen im bürgerlichen Recht, im Handelsrecht, im Wirtschaftsrecht und vor allem im Steuerrecht zu verfügen.
In der Regel ist der Steuerberater für den Mandanten Ansprechpartner, wenn es um umfangreiche Probleme geht. Kleinere Ratschläge verlangt der Mandant aber auch von dem für ihn zuständigen Bearbeiter. Darum ist es eine Pflicht für jeden Steuerfachangestellten, und jeden der es werden will, sich ständig weiter zu bilden, um immer ein kompetenter Ansprechpartner für den Mandanten zu sein.
Die Weiterbildung erfolgt über die einschlägige Fachliteratur, spezielle Fachbücher und Seminare. Aber auch das tägliche Lesen der Zeitung ist erforderlich, um immer die politischen Entwicklungen, gerade im Hinblick auf Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, wiedergeben zu können.
Weitere Informationen über den Beruf des Steuerfachangestellten gibt es von der Bundessteuerberaterkammer unter folgendem Link: Steuerfachangestellter.com